Schaut Ihr Kind zu viel YouTube? Oder chattet es den ganzen Tag auf Whatsapp? Hält es sich partout nicht an die Abmachung, nachts das Smartphone im Wohnzimmer zu laden? Wenn Ihr Kind noch keinen Daten-Vertrag für sein Smartphone hat, kann die richtige Konfiguration des heimischen WLAN-Routers in solchen Fällen sehr hilfreich sein: Diese kleinen Boxen können Ihnen (bitte erst nach einem gemeinsamen klärenden Gespräch über das Thema!) bei der Medienerziehung Ihrer Kinder sehr helfen – besonders wenn die Eltern nachmittags arbeiten müssen. In Routern wie den FritzBox-Modellen können Sie für Ihre Kinder feste Internet-Nutzungskontingente zu bestimmten Zeiträumen festlegen – teilweise sogar über mehrere Geräte hinweg. So kann Ihr Kind sich selbst aussuchen, ob es seine tägliche Bildschirmstunde lieber am Handy, am Tablet oder am Computer verbringt.

Aber Zeitsperren sind doch reaktionär und sinnlos, oder?

Eins vorweg: Es ist unter Medienpädagogen umstritten, die Internetzeiten von Kindern und Jugendlichen mit technischen Hilfsmiteln zu beschränken. Die einen sagen, jeder „Zwang“ würde nur dazu führen, dass die Kinder sich dann bei Gelegenheit nur noch mehr auf das Internet stürzen; andere glauben, die Kinder würden einfach zu Freunden ausweichen oder sich gleich eine Handy-Daten-Flatrate zulegen (die wesentlich schwerer zu kontrollieren ist als das heimische WLAN). Andere wiederum behaupten, dass das Ganze nur in einen widersinnigen Wettstreit von Sperr- und Entsperrversuchen mündet – oder meinen ganz lapidar, das sei doch sinnlos, weil das Internet „eh überall“ sei…

Obwohl das alles in gewissem Maße zutreffen kann, ist meine Erfahrung jedoch anders: Ein elterlich vernünftig begleitetes Zeit-Budget kombiniert mit einem gut eingestellten Router kann vor allem jüngeren Kindern (bis etwa 12 Jahre) sehr wohl zu einer insgesamt deutlich ausgewogeneren alltäglichen Internet-Nutzung verhelfen. Denn die verknappte Zeit sorgt auch dafür, dass die Kinder wesentlich sorgfältiger mit ihrer jetzt wertvollen Internet-Zeit umgehen, und vor allem nachts bleiben die Bildschirme aus. Den TV-Konsum muss man bei jüngeren Kindern ja auch elterlich steuern, damit er nicht ins Unendliche steigt. Meine eigenen Kinder sind nach einigen anfänglichen Versuchen, den Router für technisch unzurechnungsfähig zu erklären („Der Router spinnt total! Das waren maximal 10 Minuten!!!“) eigenem Bekunden nach inzwischen für „die Sperre“ eher dankbar – gerade, wenn sie sehen, wie viel Zeit ihre Freundinnen und Freunde teilweise vor den Bildschirmen verschwenden sitzen….

Wie lange sollen Kids täglich im Netz sein dürfen?

Wie hoch das Internet-Zeitbudget für Ihre Kinder sein soll, müssen Sie natürlich vorab selbst entscheiden. Viele Medienpädagogen verweigern auf diese doch sehr elementare Frage übrigens jede auch noch so ungefähre Antwort – man könne ja schließlich nicht wissen, ob die vorherrschende Dauer-Internetberieselung unserer Kinder nicht auch Kompetenzen fördere, von denen wir erst in Zukunft wissen, dass wir sie brauchen (oder ähnliches). Ich persönlich sehe das anders: Damit unsere Kinder sicher die Gelegenheit haben, auf jeden Fall lebenswichtige Kompetenzen und Fähigkeiten erlangen wie eine elementare Körperbeherrschung, das erfolgreiche Kommunizieren (und Konfliktlösen) mit realen Personen (aber auch ganz einach genügend Schlaf, eine gewisse Konzentrationsfähigkeit und gesunde Augen), muss man ja irgendwo einen Nagel einschlagen: Ich halte deshalb ein Budget von täglich maximal 1 Stunde an Wochentagen sowie 1,5 Stunden am Wochenende bei 8- bis 12-Jährigen für absolut ausreichend; bei 13- bis 15-Jährigen kann man das auf 1,5 bzw. 2 Stunden ausweiten. Ab ungefähr 16 Jahren sollte man dann versuchen, eine „natürliche“ Nutzungsbalance ohne Sperren zu erreichen.

Natürlich variiert der Entwicklungsstand und besonders die Fähigkeit zur „digitalen Selbstkontrolle“ von Kindern und Jugendlichem in der Pubertät stark; die hier empfohlenen Zeiten sind deshalb „plus/minus 2 Jahre“ einzuordnen, je nach Ihrem eigenen Gefühl. Und: Je mehr Sie selbst Ihre Kinder begleiten, desto längere Zeiten können Sie letztlich auch mit gutem Gewissen zulassen. Übrigens: Man kann auch mit „nur“ einer Stunde Internetzeit zwölfmal pro Tag für fünf Minuten online gehen – eine soziale Vereinsamung durch mangelnden Whatsapp-Gebrauch muss also niemand befürchten! Natürlich ist es auch leichter, sich an weniger Internet zu gewöhnen, wenn die Eltern mithelfen, tolle alternative Freizeit-Aktivitäten zu finden (Sport, Vereine etc.)…

In 10 Schritten zur geregelten Internetnutzung

Genug Theorie – jetzt kommt die Praxis: In der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung wollen wir die dem fiktiven Smartphone „Galaxy S6“ des ebenso fiktiven Besitzers „Daniel“ unter der Woche 1 Stunde Internet pro Tag gönnen (in der Zeit von 6 bis 22 Uhr), und am Wochenende 2 Stunden (6 – 24 Uhr).

Das brauchen Sie dafür:

  • eine FritzBox (natürlich ist Ähnliches auch mit anderen Routern möglich – aus Platzgründen aber nicht in diesem Artikel); die schwarz eingefärbten FritzBoxen von 1&1 (Markenname „HomeServer“) funktionieren ebenfalls
  • einen PC oder ein Notebook (auf Handys oder Tablets ist die Konfiguration zwar möglich, aber fast immer viel zu unübersichtlich)
  • das Smartphone Ihres Kindes bzw. alle Geräte Ihres Nachwuchses, die Sie reglementieren möchten. Sie müssen entsperrt und im WLAN angemeldet sein – es bietet sich also an, das Ganze im Beisein Ihrer Kinder zu regeln.

Und los geht’s:

  1. Zunächst müssen Sie sich in Ihre FritzBox einloggen. Tippen Sie dazu einfach „fritz.box“ in die Adresszeile Ihres Browsers ein. Falls das nicht klappt, können Sie auch die IP-Adresse „192.168.178.1“ eingeben.

2. Sie werden nun aufgefordert, ein Passwort einzugeben. Falls Sie noch keines vergeben haben, geben Sie nun das Kennwort (bestehend aus einer Zahlenreihe) vom Aufkleber auf der Geräteunterseite Ihrer FRITZ!Box ein; ansonsten Ihr FritzBox-Passwort. Sie sollten das Passwort spätestens jetzt auf jeden Fall so ändern, dass Ihre Kinder es nicht wissen – sonst sind alle nachfolgenden Schritte sinnlos…

3. Sie sehen nun die Übersicht der FritzBox-Bedienoberfläche. Klicken Sie hier auf „Heimnetz“…

4. Gehen Sie dann in der „Netzwerkübersicht“ auf „Netzwerkverbindungen“, so finden Sie dort alle verbundenen Geräte aufgeführt; die Liste kann gerade in größeren Familien verwirrend lang sein. Nun müssen wir zuerst das Gerät, das wir kontingentieren möchten, ausfindig machen – in diesem Falle „DanielsGalaxyS6“. Falls Sie das betreffende Gerät aber nicht in der Liste ausfindig machen können (etwa weil es nur einen neutralen Namen trägt), müssen Sie es zuerst anhand seiner IP-Adresse identifizieren – dazu muss dieses mit dem WLAN verbunden sein. Bei Android-Geräten öffnen Sie dazu deren Einstellungen und gehen Sie dort zu Geräteinformationen, dann Status. Bei iPhones gehen Sie ebenfalls zu den Einstellungen, dann auf WLAN. Hier wird das gerade verbundene WLAN angezeigt. Tippen Sie dort auf das kleine „i“-Symbol, dann wird Ihnen die IP-Adresse angezeigt. Notieren Sie sich diese Nummer – in unserem Fall 192.168.178.52 – und klicken Sie das Stiftsymbol auf der rechten Seite des entsprechenden Eintrags an.

5. Nun müssen Sie – sonst ist die Kindersicherung auf Dauer wirkungslos – dem Gerät eine feste IP zuweisen. Das passiert durch ein einfaches Setzen eines Häkchens oben in der zweiten Zeile. Bestätigen Sie mit „OK“.

6. Klicken Sie nun links im Hauptmenü auf „Internet“ / „Filter“, dann „Zugangsprofile“. Hier sehen Sie oben die bisher vorhandenen Profile. Unten finden Sie zudem die sogenannten „Tickets“: Notieren Sie sich hier ein paar dieser sechsstelligen Nummern (oder drucken Sie einen Screenshot aus) – Sie werden diese Nummern später noch brauchen (Erklärung folgt unten). Gehen Sie dann auf „Neues Zugangsprofil“.

7. Jetzt geht’s ans Eingemachte: Das neue Zugangsprofil kann hier angelegt und genau definiert werden. Geben Sie ihm zuerst ganz oben einen Namen (in unserem Fall „DanielHandyZeit“) und wählen Sie dann die Option „eingeschränkt“ aus. Jetzt können Sie die täglichen Zeitspannen festlegen, an denen Ihr Kind surfen darf, indem Sie sie mit der Maus blau markieren (in unserem Fall unter der Woche von 6 bis 22 Uhr und am Wochenende von 6 bis 24 Uhr). Auf der rechten Seite können Sie die maximal täglich mögliche Nutzungsdauer festlegen (hier unter der Woche 1 Stunde; am Wochenende zwei). Wenn Sie in dieser Regelung mehrere Geräte (etwa das Handy und das Tablet desselben Kindes) gemeinsam erfassen möchten, setzen Sie rechts unten noch das Häkchen bei „gemeinsames Budget“.

8. So sieht es aus, wenn das neue Zugangsprofil fertig angelegt ist. Die Einstellung für den inhaltlichen Filter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien („Blacklist, BPjM“) können Sie übrigens getrost vergessen – sie ist in der Praxis völlig wirkungslos. Inhaltliche Einschränkungen sind aber ein Thema für einen weiteren Artikel…

9. Als letzten Schritt müssen Sie jetzt noch unter „Internet“ / „Filter“ / „Kindersicherung“ das neue Profil dem Gerät zuordnen, das unter die neue Regelung fallen soll. Suchen Sie das entsprechende Gerät aus und wählen Sie im Klappmenü rechts Ihr neues Zugangsprofil; wiederholen Sie das gegebenenfalls für die weiteren Geräte desselben Kindes. Bestätigen Sie dann mit „Übernehmen“. Weil das in unserem Fall erst nach 22 Uhr passiert ist, wird in unserem Fall bei „DanielsGalaxyS6“ sofort das Wort „gesperrt“ angezeigt.

10. Voilá – die Einrichtung ist abgeschlossen! Die Meldung oben erscheint ab sofort auf dem Smartphone oder Tablet Ihres Kindes, wenn es die täglich festgelegte Dauer überschritten hat oder außerhalb der Nutzungszeiten versucht, aufs Internet zuzugreifen. Versuchen Sie in nächster Zeit, stark zu bleiben – Ihre Kinder werden Sie normalerweise früher oder später (in der Regel spätestens am nächsten Tag) mit allen Tricks zu überzeugen versuchen, dass dass alles „total unnötig“, „völlig übertrieben“ sei, dass man jetzt „seine Hausaufgaben nicht mehr machen“ könne – und dass überhaupt „niemand sonst so eine idiotische Sperre hat“.  Das Ganze hat aber auch eine gute Seite: Solange die Nörgelei anhält, können Sie sich einigermaßen sicher sein, dass die Sperre richtig konfiguriert ist…

Ausnahmen erwünscht: „Tickets“ für kreative und produktive Internetnutzung

Natürlich muss es auch Ausnahmen geben: Für nachweislich kreative und/oder produktive digitale Tätigkeiten zum Beispiel sollte man die Sperre unbedingt auch wieder aufheben können. Wenn Kinder also etwa programmieren, musizieren, Fotos bearbeiten oder auch für die Schule recherchieren wollen (und man ihnen das auch wirklich glauben kann), sollen sie das auch ohne Zeitnot tun können. Dafür hält die FritzBox die sogenannten „Tickets“ bereit – also die sechsstelligen Numern, die Sie sich ja bei Schritt Nummer 6 sicher aufgeschrieben haben, oder? Geben Sie Ihrem Kind im Bedarfsfall also eine oder mehrere dieser Nummern – jede von ihnen verlängert die erlaubte Online-Zeit um 45-Minuten.

Die Sperre ist doch im Handumdrehen geknackt, oder?

Natürlich ist dem Autor dieser Zeilen bekannt, dass man Router-Sperren aushebeln kann. Wenn Ihr Nachwuchs sich also so intensiv mit der Informations-Suche bei Google/YouTube sowie mit Netzwerktechnologie befasst, dass er/sie die Zeitbegrenzung überwindet (oder ganz einfach den Zettel mit dem Router-Passwort in Ihrem Büro-Schreibtisch findet), ist ja zunächst kein elementarer Schaden eingetreten. Natürlich sollten Sie im Verdachtsfall einfach mal nachfragen und/oder die Einstellungen überprüfen. Aber Sie sollten sich ja ohnehin öfter mal mit Ihren Kindern darüber unterhalten, was sie so im Internet alles tun – und wie lange. Und hat Ihr Nachwuchs die Sperre tatsächlich ausgehebelt, ist an anderer Stelle eine neue Fähigkeit hinzugekommen – vielleicht feiert da ja gerade ein Nachwuchs-Hacker seine ersten Erfolge, und Sie können ihm (oder ihr) anerkennend auf die Schulter klopfen – um gleich im Anschluss an seine Ehrlichkeit zu appellieren, denn wahrscheinlich ziehen Sie dann auch bei weiteren Sperrmaßnahmen in Zukunft technisch den Kürzeren. Trotzdem bleibe ich dabei: Gerade für jüngere Kinder ist die technische Hürde der FritzBox-Kindersicherung hoch genug, dass sie Sinn macht – auch wen Sie die Nutzung eines mobilen Datenvolumens (falls vorhanden) natürlich immer noch ebenso zusätzlich kontrollieren müssen wie den TV-Konsum.

 

Ewiger Kampf mit der Technik – oder mit den Kids? Was sind Eure Erfahrungen mit Router-Zeitkontingenten?


8 Kommentare

Guido Leineweber · 8. April 2020 um 8:39

Ich wollte nur „Nachts INTERNET aus“ eingeben.
Unter „Internet“ und „Filter“ werden alle einzelnen Geräte eingegeben.
Mein 17 jähriger sollte nicht länger als 1 Uhr am Wochenende an seiner Playstation spielen.
Die PS4-AXX1CC2 z.B. angewählt auf „Nachts WLAN aus“. Sollte sich aber auf LAN beziehen. Dann muss man noch diese Kindersicherung aktivieren und den „Stift“ anklicken.
Die folgende Änderung bezieht sich auf Alle „Nachts WLAN aus“!

Unter „Zeitraum“ da „eingeschrängt“ anklicken.
Mit dem blauen „Stift“ die Zeiten eintragen. So habe ich 0-1 Uhr Montag bis Sonntag mit einem Ziehen frei gegeben.
Dann noch mal die Zeit z.B. 6-24 Uhr blau markiert.
Wenn man einzelne Zeiten wieder rauslöschen möchte auf roten „Stift“ im Sinne „Radiergummi“ gehen und freigegebene Zeiten wieder „Wegradieren“.
OK, wieder Übernehmen. Fertig. (Fritz.Box z.B. 7490)

Jos · 13. Juni 2018 um 8:51

Hallo,
bin eher zufällig hier gelandet, aber würde gerne meine Erfahrungen preis tun 🙂
Habe mich im Jänner mit einer Lösung auseinandergesetzt um meinen Gästen (meist zwar Verwandschaft, aber auch die müssen nicht alles haben) einen „eingeschränkten“ Internetzugang über mein WLan zu gestatten.
Nach viel hin und her erschien mir eine Fritzbox die perfekte Lösung, die kann genau das was ich möchte, Gästezugang, Zeitsteuerung und Vergabe von Tickets, Filter usw… alles perfekt. So habe ich mich aufgemacht um meinen alten 30 Euro Router gegen eine Fritzbox 7490 für über Euro 200,- zu investieren. Fritzbox konfiguriert, Ticktes ausgedruckt, Filter eingetragen,… alles perfekt.
ABER all diese Funktionen funktionieren nur Sinnvoll, solange ein Aufruf von Webseiten per http stattfindet. Sobald eine Webseite per https aufgerufen wird, ist die Fritzbox Sinnfrei, zumindest funktionieren all diese oben beschriebenen Möglichkeiten nicht mehr.
Mittlerweile gibt es aber keine Webseite mehr, die nicht per https aufgerufen wird 🙁
Das Problem ist hier, das die Fritzbox das irgendwie nicht verarbeiten kann.
Normal ist das so, das wenn sich ein User ins Internet verbunden hat, kam die Fritzbox Seite mit dem Hinweis bla bla bla und dort konnte ein Ticket eingetragen werden…
Mach ich das mittels https Webseite, dann kommt nur mehr eine Fehlermeldung….
Eingetragene Webseiten in der Blacklist sind sowieso hinfällig, da dies bei https dank Verschlüsselung keine Wirkung hat.
Was soll ich sagen, unterm Strich Euro 200,- in den Sand gesetzt für viele Versprechungen auf der AVM Webseite, die vielleicht irgendwann mal korrekt waren, aktuell aber in der Realität nicht klappen 🙁
Schade 🙁

Josef · 16. April 2018 um 22:48

Hallo Michael,
Ich bin nun doch noch selbst mit Hilfe von Google auf eine Lösung gestoßen die evtl. auch Herr Wolf beschreiben wollte.

Auf der Internetseite vom „Karlsgymnasium BGL“ hat Herr David Haigermoser eine Lösung auf Basis von openDNS beschrieben.
Schulseite: http://www.karlsgymnasium-bgl.de
Direktlink von Google: http://www.karlsgymnasium-bgl.de/medien/jugendschutzfilter.pdf
Ich habe das vorhin gerade so umgesetzt und es scheint zu funktionieren.

Gruß, Josef (war auch in Trostberg)

Josef · 16. April 2018 um 21:04

Hallo Herr Wolf,
ich habe die von Hr. Matheis angefragte Information auch schon mehrmals auf Ihrer Seite gesucht aber bisher nicht finden können.
Haben Sie vor dies noch zu „bloggen“? Alternativ können Sie uns dafür aber auch die Schlagwörter für eine Internet-Recherche an die Hand geben.
Vielen Dank und Grüße aus Trostberg…

Mama G · 11. Dezember 2017 um 8:38

Windows 10 immer online
Sehr geehrter Herr Wolff
Nun habe ich meinem Sohn die Internet Nutzungsdauer beschränkt, wie beschrieben an der fritz-box, aber leider das Problem, dass der PC selbst beim vermeintlichen offline Arbeiten (z b Textdokumente o.ä.) an der erlaubten Internetzeit „knabbert“.
Was tun?

Michael Matheis · 24. November 2017 um 17:44

Na, Herr Wolff, dann noch heute abend, oder 😉 ?

Bin immer noch interessiert !

Gruss aus Trostberg !

dw · 20. November 2017 um 22:51

Sehr geehrter Herr Matheis,

Vielen Dank für Ihr Feedback! Ich muss mich gleich entschuldigen – ich hatte inzwischen derart viele Vorträge zu halten, dass ich es letzte Woche einfach nicht mehr nicht geschafft habe. Ich hoffe, Sie können mir das nachsehen.

Ich verspreche Ihnen aber hiermit hoch und heilig, dass der neue Artikel am Freitag, den 24.11., auf diesem Blog erscheint! Ich werde Sie auch persönlich per Email benachrichtigen.

Schöne Grüße,

Daniel Wolff

Michael Matheis · 20. November 2017 um 16:43

Hallo Herr Wolff!
Nun hätte ich, angeregt durch Ihren sehr interessanten Vortrag in Tostberg, Ihre versprochene Vorgehensweise zur Sperrung pornographischer Inhalte gesucht(auf Ihrer Seite).
Leider wurde ich nicht fündig?!

Bitte um Anleitung oder link.

Gruss und Dank im Voraus,
M.Matheis

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